Die Mietdauer:

Beginnt mit dem Tag der Übergabe an den Mieter oder dessen
Zusteller, und endet mit dem Tag der Rückgabe an den Vermieter.


Die Mietzeit:

Wird in ganzen Tagen in Rechnung gestellt. Als Grundlage dient
ein Einschichtbetrieb von max. 8 Stunden.


Die Haftungs- und Sorgfaltspflicht:

Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Beschädigungen, für die
Einhaltung der Serviceintervalle und für den Verlust oder Diebstahl.
Weiters ist der Vermieter dem Mieter klag-schadlos zu halten,
wenn dieser aus Schadenereignisse die in Zusammenhang mit dem Mieteinsatz stehen, von dritten haftbar gemacht wird.


Die Versicherung:

Die Mietgeräte sind nicht versichert.


Übergabe – Übernahme:

Das Mietgerät ist in gereinigtem, geschmierten, vollgetanktem und voll funktionstüchtigem Zustand zu übergeben. Dies gilt für den Mieter und Vermieter. Wird die Übergabe seitens des Mieters nicht ordnungsgemäß durchgeführt, ist der Vermieter berechtigt die dadurch entstehenden Unkosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.


Der Mietvertrag:

Ist vom Mieter bei Übergabe der Mietgegenstände zu unterfertigen.


Zusätzliche Kosten:

Die Treibstoffkosten sind für die Mietdauer vom Mieter zu tragen.